Ist bei Heizungsanlagen im Bestand, die während der Übergangsphase bis Mitte 2026/2028 eingebaut werden, etwas Besonderes zu beachten?
Wenn in der Übergangsphase bis Mitte 2026/2028 in Bestandsgebäuden eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden soll, sind einige wichtige Punkte zu beachten: Ab dem 1. Januar 2024 ist vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verpflichtende Beratung vorgesehen. Dabei muss auf die möglichen Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung und eine potenzielle Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund steigender CO2-Bepreisung, hingewiesen werden. Diese verpflichtende Beratung muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden, wie zum Beispiel von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Berater oder von einer Installateurin oder einem Installateur.
Wir beraten sie gerne Vereinbaren sie einen Termin mit uns.Wir helfen ihnen gerne bei der Planung und Durchführung ihrer Maßnahmen.